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Wissenswertes zum Energieausweis
In letzter Zeit hört man öfter vom ,,Energieausweis''. Hier haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt. Der Energieausweis dient zur Information für potenzielle Käufer und Mieter über den individuellen „Energieverbrauch“ einer Wohnung oder eines Hauses. Dieser soll den Vergleich verschiedener Objekte erheblich erleichtern und zusätzlich die Markttransparenz erhöhen. Gleichzeitig hilft der Ausweis dem Hauseigentümer, z. B. unnötigen Wärmeverlust ausfindig zu machen. Damit erhält er gleichzeitig Tipps zur Modernisierung und wo sich der Wärmeschutz noch verbessern lässt. Jeder Eigentümer kann zwischen 2 Varianten eines Energieausweises wählen: 1) Bedarfsausweis: hier ermittelt und dokumentiert ein Fachmann den tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes. 2) Verbrauchsausweis dieser hingegen dokumentiert den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre (Achtung: er ist somit stark vom individuellen Nutzverhalten abhängig) Manche Gebäude, die eigentlich einen hohen Energieverbrauch haben, wirken z. B. sparsamer aufgrund geringer Nutzung. Daher empfielht die Deutsche Energie-Agentur grundsätzlich den Bedarfsausweis. Bei Wohngebäuden, die weniger als 5 Wohneinheiten umfassen und vor 1977 erbaut wurden, ist der Bedarfsausweis allerdings zwingend vorgeschrieben. Bis zum Oktober 2008 hat der Eigentümer jedoch noch Wahlfreiheit zwischen den beiden verschiedenen Ausweis-Varianten. Rechtliche Regelung Ab Oktober 2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung. Dennoch haben Hauseigentümer aber aufgrund einer Übergangsfrist genug Zeit, sich einen Ausweis ausstellen zu lassen. Der Energieausweis muss dann für Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 vorliegen, ab Juli 2009 gilt er ebenfalls dann für Nichtwohngebäude - wie z. B. Bürogebäude. Allerdings: Hauseigentümer, deren Gebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten bis zum 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen!
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